Steuerliche Beratung



 
Unsere Grundleistungen

 
Beratung zum privaten Vermögen und Investment


  • Erstellung private Vermögensaufstellung
  • Erstellung privater Vermögensplan mit steuerlicher Betrachtung
  • Beratung bei Finanzierung z.B. beim Immobilienkauf
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung bei geplanter Investition z.B. in Photovoltaikanlage
  • Beratung zur privaten Altersvorsorge unter steuerlichen Aspekten
  • Unterstützung bei Bankgesprächen
 

 
Beratung zur steuerlichen Gestaltung bei besonderen Anlässen


  • Unternehmenskauf oder -verkauf
  • Aufnahme von Partnern bzw. Mitunternehmern
  • Rechtsformwechsel unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Gesellschafterwechsel
  • Unternehmensnachfolge
  • Immobilienkauf
  • Investition Photovoltaikanlage
  • Eheschließung
  • Erbschaft oder Schenkung
  • Scheidung
  • Sonstige Einzeltätigkeiten z.B. Stundungsantrag, Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen, Erlassantrag
 

 
Mitwirkung bei Außenprüfungen der Finanzämter


  • Betriebsprüfung
  • Umsatzsteuersonderprüfung
  • Lohnsteuerprüfung
  • Bewertung von Immobilien
 

 
Steuerjuristische Beratung zu Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln


  • Erstellung von Änderungsanträgen zur Steuerfestsetzung
  • Durchführung von Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden
  • Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
 

 
Ihr Nutzen

 
  • Individuelle, persönliche Beratung
  • Steuerliche Begutachtung, Stellungnahme zur Vermögens- und Finanzplanung
  • Qualifizierte Unterstützung gegenüber Kreditinstituten und Versicherungen
  • Prüfung der von Anwälten und Notaren entworfenen Verträge aus steuerlicher Sicht
  • Beratung zur Wahl der optimalen Rechtsform
  • Beratung bei Investitions- und Finanzierungsüberlegungen aus steuerlicher Sicht
  • Prüfung findet in der Kanzlei statt
  • Keine Unterbrechung Ihrer Arbeitsabläufe
  • Unterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
  • Keine Unterbrechung Ihrer Arbeitsabläufe
  • Qualifizierte Begleitung der Prüfung
  • Kontrolle der Prüfungsauswertungen
  • Vermeidung bzw. Verringerung von Nachzahlungen
  • Rechtssichere Qualitätsarbeit
  • Überwachung der Richtigkeit der Bescheide
  • Einhaltung von gesetzlichen Fristen
  • Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Rechtsanspruchs
 

 
Honorare

 
Leistung Vergütungsverordnung Preis
durch Sachbearbeiter gem. § 13 StBVV je angefangene halbe Std.
€ 40,00
durch Steuerberater gem. § 13 StBVV je angefangene halbe Std.
€ 55,00 – 70,00
Sonstige Einzeltätigkeiten gem. § 24 StBVV nach Gegenstandswert
Auslagenpauschale gem. § 16 StBVV 20% der Gesamtgebühr
maximal € 20,00
Einspruchs- und Klageverfahren gem. § 40 StBVV und § 13 RVG Wertgebühr
 

 
Alle aufgeführten Honorare sind Nettohonorare zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Stand: Januar 2020