Finanzbuchhaltung
Unsere Grundleistungen
- Bereitstellung von Pendelordnern
- Bearbeitung der Finanzbuchführung nach Ihren Anforderungen (monatlich, vierteljährlich, jährlich)
- Erfassung und Kontierung der Belege
- Automatisches Belegbuchen (Datenübernahme von Bankbuchungen)
- Führung der Offenen-Posten-Buchhaltung
- Zeitgerechte Bruttolohnverbuchung der Personalkosten
- Zeitgerechte Buchung von Eigenverbrauchstatbeständen
- Zeitgerechte Führung des Anlagevermögens (ANLAG direkt)
- Erstellung von Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
- Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und deren Datenübermittlung
- Erstellung von Zusammenfassenden Meldungen (ZM) und deren Datenübermittlung
- Benachrichtigung über Steuerzahlungen zu den Terminen
- Elektronische Archivierung aller Buchungen
- Elektronische Archivierung wesentlicher Belege
- Laufende Beratung zu Fragen der Finanzbuchhaltung
Ihr Nutzen
- Rechtssichere Qualitätsarbeit
- Berücksichtigung der sich ständig ändernden Rechtsgrundlagen
- Rasche Klärung offener Fragen
- Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
- Zeitersparnis durch optimierte Buchhaltungsorganisation
- Zeitnahe Information durch übersichtliche Auswertungen
- Frühwarnsystem bei gravierenden Fehlern im betriebswirtschaftlichen Ablauf
- Laufende Ermittlung des vorläufigen Jahresergebnisses
- Planung bzw. Anpassung der Steuerzahlungen
- Übersicht über Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten
- Grundlage für das Mahnwesen
- Einhaltung von Finanzterminen
- Überwachung und Einhaltung der Fristen
- Sicherheit der Daten
Honorare
Leistung | Vergütungsverordnung | Preis |
---|---|---|
Buchführung | gem. § 33 StBVV | nach individuellen Unternehmensgrundlagen* |
* Beispielkalkulation: Gegenstandswert bis € 100.000 bis € 250.000 bis € 500.000 über € 750.000 |
gem. § 33 StBVV | Pauschalvereinbarung 8/10 = € 213,60 7,5/10 = € 323,25 6,5/10 |
Buchführung einschließlich Kontierung der Belege | gem. § 33 (1) StBVV | Gebührenrahmen 2/10-12/10 Tabelle C |
Auslagenpauschale | gem. § 16 StBVV | 20% der Gesamtgebühr maximal € 20,00 |
* Die tatsächliche Honorarfestlegung richtet sich nach den individuellen Grundlagen des Unternehmens, wie z.B. Branche, Vorbereitungsstatus und ähnliches. Bei Gegenstandswerten bis € 100.000 ist der Abschluss einer Pauschalhonorarvereinbarung notwendig. Das Mindesthonorar einer Buchführung beträgt € 175,00. Branchenabhängig z.B. Gastro +1/10 Pauschalvereinbarung. Alle aufgeführten Honorare sind Nettohonorare zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Unsere individuellen Zusatzleistungen
- Einrichtung der Finanzbuchführung
- Unterstützung bei „Vorarbeiten zur Finanzbuchführung“
- Unterstützung bei „Selbstbuchern“ (Aufspielung von Software, Beratung vor Ort)
- Erstellung individueller Auswertungspakete (BWA)
- Kostenrechnung (einrichten, buchen, auswerten)
- Reporting an externe Partner
- Plan-BWA und Soll-Ist-Vergleich
Ihr Nutzen
- Individuelle Bearbeitung von unternehmensspezifischen Sachverhalten
- Erstellung von aussagekräftigen Berechnungsgrundlagen
- Liquiditätsplanung
Unsere sonstigen Zusatzleistungen
- Umsatzsteuer-Sonderprüfung
- Betriebsprüfung
- Sonstige Prüfungen
- Erstellen von Betriebsvergleichen
- Erstellung von Mahnungen
- Hilfe bei Existenzgründern
- Serviceangebote
Ihr Nutzen
- Prüfung findet in der Kanzlei statt
- Keine Unterbrechung Ihrer Arbeitsabläufe
- Unterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
- Qualifizierte Begleitung der Prüfung
- Vermeidung bzw. Verringerung von Nachzahlungen
- Individualität der Beratung
- Ansprechpartner in allen Fragen der Liquiditätsplanung
- Kostenminderung durch optimiertes Reporting
Honorare
Leistung | Vergütungsverordnung | Preis |
---|---|---|
durch Sachbearbeiter | gem. § 13 StBVV | je angefangene halbe Std. € 40,00 |
durch Steuerberater | gem. § 13 StBVV | je angefangene halbe Std. € 55,00 – 70,00 |
Auslagenpauschale | gem. § 16 StBVV | 20% der Gesamtgebühr maximal € 20,00 |
Das Honorar der Zusatzleistungen richtet sich nach den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens. Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot, in dem wir die rechtlich notwendigen und die von Ihnen gewünschten Anforderungen anbieten. Das Honorar wird im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) nach Gegenstandswerten, Zeitgebühr oder als Pauschalhonorar vereinbart. Alle aufgeführten Honorare sind Nettohonorare zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Stand: Januar 2020